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Datenschutz

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Auf dieser Unter-Registerkarte werden die Regeln für den personenbezogenen Datenschutz eingestellt, der in Personen-Boxen, auf PDF-Karteikarten, beim Gedcom-Export und für Daten-Felder in Textverarbeitungsvorlagen genutzt werden kann.

Die Regeln werden in der folgenden Reihenfolge angewendet:

Wenn ein verwertbares Sterbedatum vorliegt, wird dieses mit einer Schutzfrist entsprechend der Einstellung im Drehfeld (zum Beispiel 30 Jahre) verwendet.

Wenn kein verwertbares Sterbedatum, aber ein verwertbares Bestattungsdatum vorliegt, wird dieses mit einer Schutzfrist entsprechend der Einstellung im Drehfeld (zum Beispiel 30 Jahre) verwendet.

Wenn keine verwertbaren Sterbe- und Bestattungsdaten, aber ein verwertbares Geburtsdatum vorliegt, wird dieses mit einer Schutzfrist entsprechend der Einstellung im Drehfeld (zum Beispiel 110 Jahre) verwendet.

Wenn keine verwertbaren Sterbe- und Bestattungs- und Geburtsdaten, aber ein verwertbares Taufdatum vorliegt, wird dieses mit einer Schutzfrist entsprechend der Einstellung im Drehfeld (zum Beispiel 110 Jahre) verwendet.

Wenn keine der zuvor behandelten Ereignis-Datumsangaben verwertbar sind, wird geprüft, ob verwertbare Heiratsdaten und/oder Kind-Geburts- oder Taufdaten vorliegen. Aus diesen Daten kann mit Hilfe des Wertes Mindestalter von Partnern und Eltern (auf der Registerkarte Integritätsprüfung, zum Beispiel 12 Jahre) auf das spätestmögliche Geburtsdatum der Person geschlossen werden. Die Schutzfrist nach dem frühesten dieser Ereignis-Daten (Heiratsdaten und/oder Kind-Geburts- oder Taufdaten) beträgt dann zum Beispiel -12 Jahre +110 Jahre, also +98 Jahre. Diese Methode dürfte in der Regel ungenau, aber besser als gar nichts sein.

 

Hinweis 1: Im Datenfeld für das Sterbedatum sind die Texte verstorben, früh gestorben und tot geboren erlaubt; dies stammt von PAF5. Solche Einträge im Datenfeld für das Sterbedatum werden hier nicht berücksichtigt; sie wirken so, als wenn das Datenfeld leer wäre.

 

Der untere Teil dieser Unter-Registerkarte betrifft Datumsangaben mit den Textzusätzen nach, etwa und geschätzt, die in Richtung der Zukunft unbegrenzt gelten. Damit diese Datumsangaben bei der Ermittlung des personenbezogenen Datenschutzes verwendet werden können, wird ihnen eine Toleranz zugeordnet, damit sie nicht beliebig weit gelten. Der Dialog nennt dazu ein Beispiel.

 

Hinweis 2: Wenn eine Person ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten erklärt hat, kann dies in den Personendaten, Registerkarte Notiz, im Bereich Notiz zum personenbezogenen Datenschutz vermerkt werden. Für solche Personen ist dann der personenbezogene Datenschutz nicht aktiv, auch wenn auf Grund der persönlichen Daten der personenbezogene Datenschutz eigentlich aktiv wäre.

 

Auf der Unter-Registerkarte Sonstiges kann im Bereich Regel für den personenbezogenen und den generationenbezogenen Datenschutz eine spezielle Option eingestellt werden: Hier kann bei aktivem Datenschutz die Ausgabe von Vornamen und Nachnamen freigegeben werden. In solchen Fällen werden also die Vornamen und Nachnamen ausgegeben, aber alle anderen geschützten Daten werden unterdrückt. Wenn dieses Kontrollfeld nicht markiert ist, wird anstatt der geschützten Namen der Ersatztext Namen geschützt ausgegeben; dieser Ersatztext kann im Ausgabesprachendatei-Editor geändert werden.

Der personenbezogene Datenschutz muss für die verschiedenen Ausgaben so aktiviert werden:

Personen-Boxen: Baumansichts-Optionen, Registerkarte Box-Inhalt, Ausgabe Personendaten, Datenschutz.

PDF-Karteikarten: Dialog Datensätze als Kartei in eine PDF-Datei exportieren, Inhalt.

Gedcom-Export: Gedcom-Optionen, Registerkarte Export-Optionen, Datenschutz.

Textverarbeitung: Vorlagen-Befehls-Feld 'Datenschutz'. Details stehen im Abschnitt Die Textverarbeitung, Verwendung von Vorlagen.

Der generationenbezogene Datenschutz muss für die Ausgabe in Personen-Boxen so aktiviert werden:

Baumansichts-Optionen, Registerkarte Box-Inhalt, Ausgabe Personendaten, Datenschutz.

 

Hinweis 3: Um Ihrer Verantwortung für den Datenschutz in Veröffentlichungen gerecht zu werden, sollten Sie den Abschnitt Der Datenschutz lesen.

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